LG Köln - 04.10.1991 (82 O 86/92) - DRsp Nr. 1996/18804
LG Köln, vom 04.10.1991 - Aktenzeichen 82 O 86/92
DRsp Nr. 1996/18804
Der Auftragnehmer, der ein Pauschalpreisangebot abgibt, nimmt das Risiko etwaiger Fehlberechnungen nach dem Leistungsverzeichnis bewußt in Kauf. Dies gilt um so mehr, wenn einzelne Arbeiten und Lieferungen, die zur Fertigstellung gehören, nicht besonders im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, aber in den ebenfalls vorliegenden Plänen oder auch in sonstigen Umständen zu erkennen sind.