LG Köln vom 04.10.1991
82 O 86/92
Normen:
VOB/B § 1;
Fundstellen:
BauR 1992, 123

LG Köln - 04.10.1991 (82 O 86/92) - DRsp Nr. 1996/18804

LG Köln, vom 04.10.1991 - Aktenzeichen 82 O 86/92

DRsp Nr. 1996/18804

Der Auftragnehmer, der ein Pauschalpreisangebot abgibt, nimmt das Risiko etwaiger Fehlberechnungen nach dem Leistungsverzeichnis bewußt in Kauf. Dies gilt um so mehr, wenn einzelne Arbeiten und Lieferungen, die zur Fertigstellung gehören, nicht besonders im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, aber in den ebenfalls vorliegenden Plänen oder auch in sonstigen Umständen zu erkennen sind.

Normenkette:

VOB/B § 1;

Hinweise:

Siehe auch OLG Bamberg, BauR 1989, 744.

Fundstellen
BauR 1992, 123