LG Köln - Urteil vom 24.06.1998 (14 O 548/97) - DRsp Nr. 2000/1558
LG Köln, Urteil vom 24.06.1998 - Aktenzeichen 14 O 548/97
DRsp Nr. 2000/1558
»Die Klausel in AGB eines Auftraggebers zu einem Architekten- oder Ingenieurvertrag, wonach der Auftragnehmer nur berechtigt ist, auf das vereinbarte Pauschalhonorar Abschlagszahlungen in Höhe von 90% der von ihm erbrachten Leistungen zu fordern, verstößt gegen § 9AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.«