LG München I - 18.07.1991 (7 O 24969/90) - DRsp Nr. 1998/2709
LG München I, vom 18.07.1991 - Aktenzeichen 7 O 24969/90
DRsp Nr. 1998/2709
Unwirksam ist die Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Abschlagszahlungen auf Antrag des Auftragnehmers in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, entsprechend der gesetzlichen Mehrwertsteuerregelung gewährt werden, soweit diese Leistungen eingebaut bzw. ausgeführt sind.