LG München I, Beschl. v. 18.04.2012 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zum
Vergaberechtschutz unterhalb der Schwellenwerte.
II. Der Beschluss hat folgende (nicht amtliche) Leitsätze:
"1. Auch im unterschwelligen Vergabewesen ist ein effektiver Bieterschutz gewährleistet, und zwar nicht vor jeder Fehlentscheidung staatlicher Vergabestellen, aber jedenfalls vor Verfahrensfehlern, die solches Gewicht haben, dass sie unter dem Gleichbehandlungsgebot nicht mehr hinnehmbar sind.
2. Ein gewichtiger, im Wege der einstweiligen Verfügung angreifbarer Verfahrensfehler liegt vor, wenn die Vergabestelle ohne sachlichen Grund von einer früheren Praxis abweichen will."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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