LG Wiesbaden, Beschluss vom 12.04.2012 - 4 O 17/12 "Rügepflicht auch bei Unterschwellenvergabe"

Zu § 107 Abs. 3, § 707 Abs. 1 Satz 1 und § 924 Abs. 3 Satz 2 ZPO"Rügepflicht auch bei Unterschwellenvergabe"LG Wiesbaden, Beschl. v. 12.04.2012 - 4 O 17/12IBR 2012, 723

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Frage, ob auch im Unterschwellenbereich für den Erlass einer einstweiligen Verfügung eine unverzügliche Rüge Voraussetzung ist.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz (nach IBR):

"Es fehlt an dem für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Verfügungsgrund, wenn der Bieter den geltend gemachten Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: