Zu § 107 Abs. 3, § 707 Abs. 1 Satz 1 und § 924 Abs. 3 Satz 2 ZPO"Rügepflicht auch bei Unterschwellenvergabe"LG Wiesbaden, Beschl. v. 12.04.2012 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Frage, ob auch im Unterschwellenbereich für den Erlass einer einstweiligen Verfügung eine unverzügliche Rüge Voraussetzung ist.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz (nach IBR):
"Es fehlt an dem für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Verfügungsgrund, wenn der Bieter den geltend gemachten Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|