Zu §
Akteneinsicht bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
LG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2019 -
IBR 2020,
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Akteneinsicht in die Vergabeunterlagen bei einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess.
II. Der Beschluss hat folgenden nicht amtlichen Leitsatz:
Akteneinsicht ist zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte geboten.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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