Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 05.03.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.631,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz aus 14.609,97 € seit dem 06.10.2007 sowie aus weiteren 21,76 € seit dem 18.12.2008 sowie vorgerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.025,30 € zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|