Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. März 2008 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. März 2008 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
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