Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit ihr das Landgericht nicht mit Beschluss vom 18.12.2019 teilweise abgeholfen hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Beschwerdewert: 35.000,- €
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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