VGH Baden-Württemberg, vom 19.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S. 1116/18
VG Sigmaringen, vom 06.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1032/16
Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht; Konkrete Planung der Gemeinde für die jeweilige Anlage als Beurteilungsmaßstab; Auslegung des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage
BVerwG, Beschluss vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 9 B 53/18
DRsp Nr. 2020/2252
Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht; Konkrete Planung der Gemeinde für die jeweilige Anlage als Beurteilungsmaßstab; Auslegung des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage
1. Es ist bereits geklärt, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 20 Abs. 3GG) auch im Erschließungsbeitragsrecht gilt.
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