Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Normenkontrollverfahrens.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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