Der Bebauungsplan "Zum Hecht" der Stadt Überlingen und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 19. Dezember 2017 werden für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Zum Hecht" der Antragsgegnerin vom 19.12.2017 und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften.
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