BGH - Beschluss vom 07.05.2020
V ZR 187/19
Normen:
BImSchG § 14 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 24.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 336/12
SchlHOLG, vom 13.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 140/18

Minderung des Grundstückswerts durch den Betrieb einer Windenergieanlage; Umfang nachbarrechtlicher Ansprüche wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen

BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - Aktenzeichen V ZR 187/19

DRsp Nr. 2020/10317

Minderung des Grundstückswerts durch den Betrieb einer Windenergieanlage; Umfang nachbarrechtlicher Ansprüche wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 13. Juni 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 100.000 €.

Normenkette:

BImSchG § 14 S. 1;

Gründe

I.

Die Kläger sind Eigentümer eines in der Nähe von B. im Außenbereich gelegenen Grundstücks. Die Beklagten betreiben in einer Entfernung von ca. 1.800 m zum Wohnhaus der Kläger eine zu einem Windpark gehörende Windenergieanlage. Die Genehmigung dieser Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist nach abgeschlossenem Klageverfahren bestandskräftig.