Mitverschulden des Bauherrn | |
1. | Hat der Unternehmer wenigstens eine Ursache für den Schaden schuldhaft gesetzt, so berührt ein etwaiges Mitverschulden des Bauherrn seine Haftung dem Grunde nach nicht. Gemäß § |
Verschulden von Erfüllungsgehilfen | |
2. |
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