Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Aus den insoweit maßgeblichen Darlegungen der Klägerin (§
1.
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§
a)
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