Der Bebauungsplan Nr. 261/Na "Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk O." der Kreisstadt C. ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
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