OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.10.2019
10 A 1801/18
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1; BImSchG § 22 Abs. 1a;
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1997/16

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten; Nachweis der Veränderung des Gebietscharakters durch ein Bauvorhaben; Beurteilung der von einem Kinderspielplatz bei ordnungsgemäßer Nutzung ausgehenden Immissionen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 10 A 1801/18

DRsp Nr. 2019/16164

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten; Nachweis der Veränderung des Gebietscharakters durch ein Bauvorhaben; Beurteilung der von einem Kinderspielplatz bei ordnungsgemäßer Nutzung ausgehenden Immissionen

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1; BImSchG § 22 Abs. 1a;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.

Aus den innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegten Gründen ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch deren grundsätzliche Bedeutung (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).