Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 14. Juni 2010 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwertwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|