VG Saarlouis, vom 11.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 71/06
Nachbarrechtlicher Anspruch gegen eine Bauaufsichtsbehörde auf abschließende rechtliche Prüfung hinsichtlich der im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden Einschreitensbefugnis; Zulässigkeit der isolierten Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten Dachterrasse in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht; Rechtmäßigkeit der Befreiung von nachbarschützenden Anforderungen des Bauordnungsrechts auch gegen den Willen eines betroffenen Nachbarn nach entsprechenden Würdigung nachbarlicher Interessen; Erforderlichkeit der Feststellung tatsächlicher Betroffenheit eines Nachbarn durch ein streitgegenständliches Bauwerk für eine Ermessensreduzierung auf Null und damit einen nachbarlichen Einschreitensanspruch; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zur Ermittlung der inhaltlichen Reichweite zivilrechtlicher Absprachen zwischen Bauherrn und von einem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn im Wege der Auslegung und Würdigung; Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten bei bereits vorhandenem für die zur Ausräumung seiner geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigung ausreichenden und vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titel; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer gegenüber einem Bauherrn erlassenen Anordnung im Fall der Nichtbefolgung mit Mitteln des Verwaltungszwangs
OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2010 - Aktenzeichen 2 A 425/08
DRsp Nr. 2010/11882
Nachbarrechtlicher Anspruch gegen eine Bauaufsichtsbehörde auf abschließende rechtliche Prüfung hinsichtlich der im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden Einschreitensbefugnis; Zulässigkeit der isolierten Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten Dachterrasse in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht; Rechtmäßigkeit der Befreiung von nachbarschützenden Anforderungen des Bauordnungsrechts auch gegen den Willen eines betroffenen Nachbarn nach entsprechenden Würdigung nachbarlicher Interessen; Erforderlichkeit der Feststellung tatsächlicher Betroffenheit eines Nachbarn durch ein streitgegenständliches Bauwerk für eine Ermessensreduzierung auf Null und damit einen nachbarlichen Einschreitensanspruch; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zur Ermittlung der inhaltlichen Reichweite zivilrechtlicher Absprachen zwischen Bauherrn und von einem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn im Wege der Auslegung und Würdigung; Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten bei bereits vorhandenem für die zur Ausräumung seiner geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigung ausreichenden und vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titel; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer gegenüber einem Bauherrn erlassenen Anordnung im Fall der Nichtbefolgung mit Mitteln des Verwaltungszwangs
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.