Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die den Beigeladenen mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.04.2016 erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Geräteschuppens wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt.
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