Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. September 2017 -
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für eine Erweiterung seines landwirtschaftlichen Betriebs.
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