VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.10.2019
3 S 2343/19
Normen:
BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 34 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2020, 157
NVwZ-RR 2020, 386
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 26.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1241/19

Nachbarstreit um eine Kindertagesstätte; Zulässigkeit einer Anlage zur Kinderbetreuung in einem (faktischen) reinen Wohngebiet; Ausschluss einer Bedarfsprüfung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2019 - Aktenzeichen 3 S 2343/19

DRsp Nr. 2019/17436

Nachbarstreit um eine Kindertagesstätte; Zulässigkeit einer Anlage zur Kinderbetreuung in einem (faktischen) reinen Wohngebiet; Ausschluss einer Bedarfsprüfung

Die Zulässigkeit einer Anlage zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dient, in einem (faktischen) reinen Wohngebiet setzt nicht voraus, dass für diese ein konkreter Bedarf besteht.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juni 2019 - 7 K 1241/19 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000.- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 34 Abs. 2;

Gründe

I.