1. Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 11.07.2023 mit dem Aktenzeichen RPDA - III Stab VK
2. Von den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin sowie den Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils 50% zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst.
3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.
4. Der Wert des Verfahrens vor dem Vergabesenat wird auf € 5.762.479,60 € festgesetzt.
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