OLG Naumburg - Beschluss vom 04.10.2019
7 Verg 3/19
Normen:
GWB § 173 Abs. 2;
Fundstellen:
NZBau 2020, 324
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 02.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 VK LSA 31-32/19

Nachprüfungsverfahren über die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Angebots von einer Wertung im Vergabeverfahren aus formellen GründenVoraussetzungen einer elektronischen AngebotsabgabeErfüllen eines Unterschriftserfordernisses

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2019 - Aktenzeichen 7 Verg 3/19

DRsp Nr. 2020/688

Nachprüfungsverfahren über die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Angebots von einer Wertung im Vergabeverfahren aus formellen Gründen Voraussetzungen einer elektronischen Angebotsabgabe Erfüllen eines Unterschriftserfordernisses

1. Was Inhalt eines Angebotes ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Übermittelt ein Bieter bei elektronischer Angebotsabgabe die zwingend auszufüllenden Formblätter der Vergabeunterlagen jeweils einmal in unausgefüllter Weise mit dem Original-Dateinamen und zugleich einmal in ausgefüllter Weise mit einem Zusatz der laufenden Nummerierung seiner Angebotsunterlagen im ansonsten identischen Dateinamen, so ist das Gesamtangebot dahin auszulegen, dass es jeweils mit den ausgefüllten Formblättern als abgegeben gilt. 2. Fordert der Auftraggeber eine elektronische Übermittlung der Angebote in Textform, so genügt der Bieter, welcher die auszufüllenden Formblätter in allen Textfeldern maschinenschriftlich ausfüllt, diesen Formerfordernissen auch dann, wenn die - ursprünglich für Angebote in Papierform entworfenen und weiter verwendeten - Formblätter eine Unterschriftenzeile vorsehen und der Bieter die Formulare nicht ausdruckt, unterschreibt und wieder einscannt.