Die Revisionen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2009 werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte.
I
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 131 "Kaufland".
Das Plangebiet liegt im Süden der S.er Innenstadt. Im Südwesten des Plangebiets ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Verbrauchermarkt" festgesetzt. Für dieses Gebiet enthält der Plan folgende textliche Festsetzungen:
1.3 Sondergebiet SO Verbrauchermarkt
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