VGH Bayern - Beschluss vom 11.01.2022
15 CS 21.2913
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 11.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 S 21.1765

Nachweis der nachbarrechtsrelevanten Unbestimmtheit einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 15 CS 21.2913

DRsp Nr. 2022/1888

Nachweis der nachbarrechtsrelevanten Unbestimmtheit einer Baugenehmigung

Tenor

I.

Die Nrn. I. und II. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. November 2021 (RO 7 S 21.1765) werden geändert und erhalten folgende Fassung:

"I. Die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Bescheid vom 13. Juli 2021 in der Fassung des Bescheids vom 10. September 2021 wird hinsichtlich der beiden nördlichen Außentreppenanlagen sowie der gesamten nördlichen Außenmauer der Außenanlagen angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu vier Fünftel, die Antragsgegnerin zu einem Fünftel. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst."

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu vier Fünftel sowie die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu jeweils einem Zehntel. Die Antragsteller tragen ferner als Gesamtschuldner vier Fünftel der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren; im Übrigen trägt die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.