Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beigeladene.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Die klagende Gemeinde wendet sich gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Gebäudes im Außenbereich (im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155,
Die auf alle Revisionszulassungsgründe nach §
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