Neue EU-Schwellenwerte für 2020/2021

Am 31.10.2019 hat die EU-Kommission im Amtsblatt der EU die neuen Schwellenwerte veröffentlich. Für Vergaben ab dem 01.01.2020 gelten folgende neue Schwellenwerte:

für Liefer- und Dienstaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:139.000 Euro (bisher 144.000 Euro),

für Liefer- und Dienstaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:214.000 Euro (bisher 221.000 Euro),

für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:428.000 Euro (bisher 443.000 Euro),

für Liefer- und Dienstleistungsauftrage im Verteidigungsbereich:428.000 Euro (bisher 443.000 Euro),

für Bauaufträge:5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro) und

für Konzessionsvergaben:5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro).

Nachdem die Vergabeverordnungen auf die EU-Vorschriften verweisen (dynamische Verweisung), ist eine Umsetzung des deutschen Gesetzgebers nicht erforderlich.