Nichtigkeit eines Bauvertrages wegen Schwarzzahlung; Treuwidrigkeit der Berufung auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme; Wirksamkeit einer Anwaltshonorar-Verrechnungsvereinbarung
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 12 U 78/91
DRsp Nr. 2006/6378
Nichtigkeit eines Bauvertrages wegen Schwarzzahlung; Treuwidrigkeit der Berufung auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme; Wirksamkeit einer Anwaltshonorar-Verrechnungsvereinbarung
»1. Eine "OR" (= Ohne Rechnung)-Abrede führt nur dann zur Nichtigkeit des Bauvertrages, wenn der Hauptzweck der Vereinbarung gerade die Steuerhinterziehung ist.2. Ein Bauherr kann sich auf die vertraglich vorgesehene förmliche Abnahme nach § 12 Nr. 4 VOB/B nicht berufen, wenn er die vom Unternehmer erbetene förmliche Abnahme unbillig verzögert hat (wie BGH NJW 1990, 43).3. Zur Wirksamkeit einer Anwaltshonorar-Verrechnungsvereinbarung.«