VGH Bayern - Beschluss vom 16.07.2018
1 N 14.1510
Normen:
VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 214 Abs. 4;

Normenkontrollantrag bzgl. der Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Abbruch zweier Wohngebäude und Errichtung eines größeren Einzelgebäudes; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses

VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.2018 - Aktenzeichen 1 N 14.1510

DRsp Nr. 2018/12263

Normenkontrollantrag bzgl. der Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Abbruch zweier Wohngebäude und Errichtung eines größeren Einzelgebäudes; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 214 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "H...straße" der Antragsgegnerin, der in seinem Geltungsbereich den Teilungs- und Baulinienplan "F...- ..." vom 8. Juli 1953 ersetzt.