Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "H...straße" der Antragsgegnerin, der in seinem Geltungsbereich den Teilungs- und Baulinienplan "F...- ..." vom 8. Juli 1953 ersetzt.
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