Der Bebauungsplan Nr. 47 "Im Schwarzenfeld / Alpenkorpsstraße" (SO Berg- und Wintersport) des Marktes Mittenwald vom 9. Juli 2019, mit Rückwirkung zum 25. Juli 2019 erneut am 12. November 2021 bekanntgemacht, ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 47 "Im Schwarzenfeld / Alpenkorpsstraße" (SO Berg- und Wintersport) des Marktes Mittenwald (nachfolgend "Bebauungsplan"), den der Antragsgegner am 9. Juli 2019 beschlossen, zunächst am 25. Juli 2019 und mit Rückwirkung zum 25. Juli 2019 erneut am 12. November 2021 bekannt gemacht hat.
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