Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Die auf §
Die Antragsteller wenden sich gegen einen Bebauungsplan, der in der Nähe ihres Wohngrundstücks, von diesem getrennt durch eine S-Bahn-Strecke, ein Gewerbegebiet ausweist. Zwischen der S-Bahn-Strecke und dem Gewerbegebiet ist eine Lärmschutzanlage festgesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag abgelehnt. Die Beschwerde strebt die Zulassung der Revision im Hinblick auf die Ausführungen zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (I.), zur Vorbelastung durch Gewerbelärm (II.) und durch Verkehrslärmimmissionen (III.) an.
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