I.
Der Antragsteller wendet sich mit der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin. Er ist Eigentümer zweier Grundstücke außerhalb des festgesetzten Plangebiets. Der Bebauungsplan sieht eine Nutzung als Mischgebiet vor. Mit seinem Antrag, mit dem er die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans beantragt, macht der Antragsteller geltend, der Bebauungsplan leide unter formellen und materiellen Mängeln.
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