Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 30. März 2023, Az. 3194.Z3-3_01-22-65, wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu XXX € festgesetzt.
I.
1. 2. 1. 2. 3. 1. 2.
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