Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 4. Februar 2020 erlassenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
Die auf den Zulassungsgrund nach §
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von §
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