Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. Mai 2009 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die Beklagte hat nicht gemäß §
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