Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11. Mai 2011 -
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Öffentlichkeit eines im Ostseebad ### belegenen und als "S###" bezeichneten Weges. Der Weg umfasst die Flurstücke ##/#, ##/#, ##/#, ##/#, ##/# und ##/#, Flur 8 der Gemarkung ###.
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