(Örtlich) zuständig ist das Landgericht Leipzig.
I.
Mit ihrer im August 2021 zum Landgericht München I erhobenen Klage machen die im Bezirk des Landgerichts Marburg wohnhaften Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung und Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung geltend, gestützt auf den Vorwurf der Verbreitung unsachlicher Schmähkritik an deren Werk über das Instagram-Konto der Beklagten.
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