I. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 18. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.600,00 Euro festgesetzt.
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