Zwischen den Parteien war die Dauer eines Pachtverhältnisses über ein im Umlegungsgebiet gelegenes Grundstück streitig. Daher stellte der Umlegungsausschuß die Laufzeit des Pachtverhältnisses vorab fest. Nach Ansicht - mit der Berufung befaßten - OLG ist eine solche Entscheidung nicht zulässig.
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