OLG Düsseldorf - 10.01.1984 (21 U 105/83) - DRsp Nr. 1996/16841
OLG Düsseldorf, vom 10.01.1984 - Aktenzeichen 21 U 105/83
DRsp Nr. 1996/16841
Der Bauherr, der von einem Unternehmer einen Vorschuß für die Kosten von Mängelbeseitigung verlangt, muß sich hierauf Fehler des Architekten bei der Planung und Koordination anrechnen lassen, wenn die Kosten sich infolge solcher Fehler erhöhen.