OLG Düsseldorf - 23.01.1976 (U(Baul) 3/75) - DRsp Nr. 1996/16897
OLG Düsseldorf, vom 23.01.1976 - Aktenzeichen U(Baul) 3/75
DRsp Nr. 1996/16897
Flächen für Pfeiler und Rampen einer Hochstraße sind als Verkehrsflächen auszuweisen; die Realisierung erfolgt durch freiwilligen Grunderwerb oder durch Enteignung. Nur für Flächen unter der aufgeständerten Hochstraße genügt die Belastung mit Geh- und Fahrrechten.