OLG Düsseldorf vom 27.03.1992
22 U 198/91
Normen:
ZPO § 486 ;
Fundstellen:
BauR 1992, 541
NJW-RR 1992, 1174

OLG Düsseldorf - 27.03.1992 (22 U 198/91) - DRsp Nr. 1996/16728

OLG Düsseldorf, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen 22 U 198/91

DRsp Nr. 1996/16728

Ein von dem Unternehmer beantragtes selbständiges Beweisverfahren über angebliche Mängel bewirkt auch dann keine Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers, wenn der Besteller mit dem Unternehmer verabredet hatte, dieser solle den Antrag stellen, und wenn der Besteller einen Teil des Kostenvorschusses für den Sachverständigen einzahlt.

Normenkette:

ZPO § 486 ;

Hinweise:

Der Antrag des Auftragnehmers, der die Mängelfreiheit seiner Leistung festgestellt haben will, hat eine Unterbrechungswirkung (OLG Düsseldorf, BauR 1992, 767).

Fundstellen
BauR 1992, 541
NJW-RR 1992, 1174