Hinweis zu B
Von einer Auftragserteilung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Parteien einen Vorvertrag geschlossen haben; zum Architektenvorvertrag siehe BGH, BauR 1988, 234 = NJW 1988, 1261.
Das gilt entsprechend für einen Rahmenvertrag (siehe hierzu BGH, BauR 1992, 531 = NJW-RR 1992, 977).
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