OLG Koblenz - Urteil vom 06.01.1994 (5 U 1240/92) - DRsp Nr. 1996/29238
OLG Koblenz, Urteil vom 06.01.1994 - Aktenzeichen 5 U 1240/92
DRsp Nr. 1996/29238
Kommt wegen Dissenses über die Höhe der Vergütung ein wirksamer Werkvertrag mit dem günstigsten Bieter einer Ausschreibung nicht zustande, so kann der Bieter nicht ohne weiteres den Differenzpreis zwischen ihm und dem nächsthöheren Bieter aus dem Gesichtspunkt der Bereicherung des ausschreibenden Bestellers verlangen. Denn bereicherungsmindernd wirkt sich aus, daß zwischen dem günstigsten Bieter und dem Besteller kein wirksamer Werkvertrag geschlossen ist und daher der (bereicherte) Besteller keine vertraglichen Gewährleistungsansprüche erworben hat (im Anschluß an BGHZ 111, 308, 314 = LM § 134BGB Nr. 130 = NJW 1990, 2542).
Zum Vergütungsanspruch des Unternehmers bei nichtigem Bauvertrag siehe BGH, DRsp I (138) 683 Nr. 2 a = LM § 677BGB Nr. 32 mit Anmerkung Koeble = NJW 1993, 3196.
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