Der Kläger ist Konkursverwalter der R...... S.... GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin). Das Konkursverfahren wurde am 3. November 1997 eröffnet. Am 21. Dezember 2000 wurde ein Antrag der Beklagten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Der Kläger wendet sich gegen die drohende Inanspruchnahme aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern.
Die Gemeinschuldnerin als Auftragnehmerin und die Beklagte als Auftraggeberin schlössen am 28. August 1995 einen Generalunternehmervertrag über die Errichtung eines Bauvorhabens in B................... G............ Straße../.... Unter Ziff.13 des schriftlichen Generalunternehmervertrages trafen die Vertragsschließenden folgende Regelung:
"13. Sicherheitsleistungen 13.1 Ausführungsbürgschaft
13.1.1 Der AN verpflichtet sich, dem AG bis zur Fälligkeit der 1. Abschlagszahlung eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Brutto-Pauschalfestpreises, entsprechend 562.660,- DM zu übergeben.
Der AN kann diese Bürgschaft auch gestückelt in mehreren Bürgschaften verschiedener Bürgen im Sinne von § 2 erbringen.
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