OLG München - Urteil vom 15.01.1987
29 U 4348/86
Normen:
AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BauR 1987, 554
NJW-RR 1987, 661
Vorinstanzen:
LG München I,

OLG München - Urteil vom 15.01.1987 (29 U 4348/86) - DRsp Nr. 1998/15491

OLG München, Urteil vom 15.01.1987 - Aktenzeichen 29 U 4348/86

DRsp Nr. 1998/15491

1. Zur Inhaltskontrolle eines Bauvertrags. 2. Die Klausel in einem formularmäßigen Bauvertrag, wonach für die Gewährleistung § 13 VOB/B gilt, in Abänderung von Abs. 4 die Verjährungsfrist jedoch generell 5 Jahre beträgt, verstößt gegen das AGBG.

Normenkette:

AGBG § 9 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine öffentlich-rechtliche berufsständische Körperschaft zur Förderung der gewerblichen Interessen der Bauindustrie. Die Beklagte befaßt sich mit der Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Sie erteilt hierfür Aufträge zur Erbringung von Bauleistungen an Bauhandwerker, wobei sie ihren Aufträgen "Technische Vorbemerkungen für Rohbauarbeiten" und "Vertragsbedingungen für Bauleistungen" zugrunde legt.

In den "Technischen Vorbemerkungen für Rohbauarbeiten" wird festgehalten, daß folgende besondere Leistungen zu den Vertragsleistungen gehören und nicht gesondert vergütet werden:

...

b) Herausschaffen, aufladen und abfahren des Bauschuttes anderer Unternehmer ...