OLG Zweibrücken - 13.06.1988 (4 U 239/87) - DRsp Nr. 1996/17835
OLG Zweibrücken, vom 13.06.1988 - Aktenzeichen 4 U 239/87
DRsp Nr. 1996/17835
Die Klausel, wonach der Architekt lediglich die tatsächlich erbrachten Einzelleistungen vergütet erhalten soll, soweit die erbrachten Einzelleistungen vom Auftraggeber verwertet werden, benachteiligt den Architekten unangemessen i.S. des § 9AGBG.