Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Antrag der Antragsgegnerin, ihr Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 100,- EUR.
Die nach §§
Das Amtsgericht hat wegen Verstoßes gegen die vollstreckbare Umgangsregelung in dem gerichtlich gebilligten Vergleich vom 10.11.2011 (AG Gießen 246 F 2003/11) zu Recht ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung.
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