Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2019 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Die Kläger sind seit 1998 Eigentümer eines Grundstücks, welches in einer als Wochenendhausgebiet geplanten Siedlung liegt. Das zunächst nur als Wochenendhaus genehmigte aufstehende Gebäude nutzten sie von Anfang an dauerhaft zu Wohnzwecken; 2018 erhielten sie eine entsprechende bauaufsichtsrechtliche Genehmigung.
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